Demo 15. Mai
Am Montag, dem 15. Mai 2006 kamen erneut ca. 30 Kundgebungsteilnehmer auf den Theaterplatz in Plauen, um gegen die Politik des Sozialabbaus und der Verarmung zu protestieren.
Es sprach Klaus Tischendorf, Mitglied des Landtages und stellvertretender Vorsitzender der Linkspartei Sachsens, zu den geplanten Veränderungen des Hartz-IV-Gesetzes. Er verglich die Taktik der Bundesregierung mit jener Bismarcks von „Zuckerbrot und Peitsche“. Wobei, so der Redner, das Zuckerbrot recht dürftig ausfalle. Denn
1. ab 1. Juli 2006 wird der ALG-II-Regelsatz in ganz Deutschland gleich sein, nämlich 345,-€ für erwerbsfähige Einzelpersonen. Er liege damit also immer noch weit unter der von der EU definierten Armutsgrenze;
2. „dürfen“ Kommunen, wenn ALG-II-Empfängern Obdachlosigkeit droht, deren Mietschulden übernehmen. Dieses Darlehen muß dann aber vom Regelsatz zurückgezahlt werden. Vorher jedoch, muß der Begünstigte aber erst evtl. vorhandenes Vermögen einsetzen, auch das eigentlich geschützte, sogenannte Schonvermögen (200,- € pro Lebensjahr).
Die beabsichtigten Kürzungen, verwies der Redner, seien allerdings wesentlich umfangreicher, wie
Einbeziehung von unter 25-jährigen in die Bedarfsgemeinschaft;
Einschränkung des Erstwohnungsbezugs von unter 25-jährigen
Absenkung des Rentenversicherungsbeitrages von 78,- auf 40,- €, sowie
Senkung des Krankenversicherungsbeitrages.
Aber nicht nur Arbeitslose leben am Existenzminimum, sondern auch Menschen, die in Arbeit sind, gelten zunehmend als arm. So seien in Ostdeutschland fast 60 Prozent der Beschäftigten sogenannte Niedriglöhner, lägen also bei 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohnes oder darunter. Fast 30 Prozent der Ostdeutschen bekämen nur einen „Armutslohn“, liegen also bei der Hälfte des durchschnittlichen Mindesteinkommens, empörte sich der Redner. Tischendorf zitierte den einstigen Präsidenten der USA Roosevelt, der 1933 das Existenzrecht amerikanischer Unternehmen in Frage stellte, deren Arbeiter nicht von den gezahlten Löhnen auch gut leben können. Durch Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, meinte Tischendorf, könne der Verarmung der arbeitenden Bevölkerung wirksam entgegen gesteuert werden, und verwies dabei auf Erfahrungen in anderen EU-Ländern, wie z.B. Großbritannien. Dort wirke sich dessen Einführung nicht nur positiv auf die Gleichberechtigung von Frauen, sondern auch positiv auf die Wirtschaft aus.
Christa Beck
Es sprach Klaus Tischendorf, Mitglied des Landtages und stellvertretender Vorsitzender der Linkspartei Sachsens, zu den geplanten Veränderungen des Hartz-IV-Gesetzes. Er verglich die Taktik der Bundesregierung mit jener Bismarcks von „Zuckerbrot und Peitsche“. Wobei, so der Redner, das Zuckerbrot recht dürftig ausfalle. Denn
1. ab 1. Juli 2006 wird der ALG-II-Regelsatz in ganz Deutschland gleich sein, nämlich 345,-€ für erwerbsfähige Einzelpersonen. Er liege damit also immer noch weit unter der von der EU definierten Armutsgrenze;
2. „dürfen“ Kommunen, wenn ALG-II-Empfängern Obdachlosigkeit droht, deren Mietschulden übernehmen. Dieses Darlehen muß dann aber vom Regelsatz zurückgezahlt werden. Vorher jedoch, muß der Begünstigte aber erst evtl. vorhandenes Vermögen einsetzen, auch das eigentlich geschützte, sogenannte Schonvermögen (200,- € pro Lebensjahr).
Die beabsichtigten Kürzungen, verwies der Redner, seien allerdings wesentlich umfangreicher, wie
Einbeziehung von unter 25-jährigen in die Bedarfsgemeinschaft;
Einschränkung des Erstwohnungsbezugs von unter 25-jährigen
Absenkung des Rentenversicherungsbeitrages von 78,- auf 40,- €, sowie
Senkung des Krankenversicherungsbeitrages.
Aber nicht nur Arbeitslose leben am Existenzminimum, sondern auch Menschen, die in Arbeit sind, gelten zunehmend als arm. So seien in Ostdeutschland fast 60 Prozent der Beschäftigten sogenannte Niedriglöhner, lägen also bei 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohnes oder darunter. Fast 30 Prozent der Ostdeutschen bekämen nur einen „Armutslohn“, liegen also bei der Hälfte des durchschnittlichen Mindesteinkommens, empörte sich der Redner. Tischendorf zitierte den einstigen Präsidenten der USA Roosevelt, der 1933 das Existenzrecht amerikanischer Unternehmen in Frage stellte, deren Arbeiter nicht von den gezahlten Löhnen auch gut leben können. Durch Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, meinte Tischendorf, könne der Verarmung der arbeitenden Bevölkerung wirksam entgegen gesteuert werden, und verwies dabei auf Erfahrungen in anderen EU-Ländern, wie z.B. Großbritannien. Dort wirke sich dessen Einführung nicht nur positiv auf die Gleichberechtigung von Frauen, sondern auch positiv auf die Wirtschaft aus.
Christa Beck
JoLei - 16. Mai, 19:01